Dienstleistungserbringung in Europa – Achtung Meldepflicht! (Teil I)

Unternehmen, die Ihre Mitarbeiter zur Dienstleistungserbringung ins europäische Ausland schicken, sind vor Antritt der Reise dazu verpflichtet sich als Unternehmen zu registrieren und ihre Mitarbeiter zu melden. Diese EU Richtlinie zum Schutz der lokalen Arbeitsgesetze stammt aus dem Jahre 1996 und ist seit Juni 2016 verbindlich. 

Seither verstärken sich die örtlichen Kontrollen, denn bei Nichtbeachtung drohen Geldstrafen von bis zu 500.000 Euro. Wie diese EU Richtlinie in den europäischen Mitgliedsstaaten umgesetzt wurde und wie Sie Ihre Mitarbeiter korrekt anmelden, erfahren Sie von uns. 

Veranstaltungsinhalte

  • Erläuterung Unterschied EU Meldepflicht und A1 Bescheinigung
  • Gesetzesgrundlage der EU Meldepflicht 
  • Was ist eine Dienstleistungserbringung?  
  • Praxis: Meldung am konkreten Länderbeispiel 
  • Weitere Länderbeispiele im Detail
  • Aufzeigen von Folgen bei Nichteinhaltung
Hinweis: Hierbei handelt es sich nicht um eine Rechtsberatung

Zielgruppe

  • Travel Manager
  • Assistenz der Geschäftsführung
  • Sekretariate
  • Visastellen
  • Reisemanagement
  • Einkauf
  • Personalwesen

Eingeschlossene Leistungen

  • Seminardokumentation
  • Arbeitsmaterial
  • Teilnahmezertifikat
Weiterer Termin am 01.12.2021
1-tägiges Seminar
09.00 - 16.00 Uhr
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540,00 EUR Klassik-Mitglieder
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Elisa Schmeiser | VDR
Elisa SchmeiserLeitung VDR-Akademie
Christoph Bormann | VDR
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