Kosten für Weiterbildung steuerlich absetzen

Im Steuerrecht ist eine berufliche Fort- oder Weiterbildung jede Bildungsmaßnahme, die Sie als Arbeitnehmer nach Ihrer abgeschlossenen Ausbildung in Anspruch nehmen. Dazu zählen zum Beispiel Lehrgänge, Seminare, Abendkurse und Umschulungen.

Damit Ihre Fortbildung steuerlich anerkannt wird, muss sie Ihnen ermöglichen, Ihre „berufliche Handlungsfähigkeit zu erhalten und anzupassen oder zu erweitern und beruflich aufzusteigen“. So steht es im Berufsbildungsgesetz (BBiG) § 1. Eine Weiterbildung hingegen kann auch die Umschulung zu einem ganz neuen Beruf sein. Das heißt: Eine Fortbildung oder Weiterbildung muss Ihre berufliche Qualifikation fördern – entweder innerhalb Ihres derzeitigen Berufs oder darüber hinaus.

Sind diese Kriterien erfüllt, unterstützt der Staat Ihre Mühen und Sie können die Kosten für Ihre Fort- oder Weiterbildungen als Werbungskosten absetzen.

Wichtig: Im Gegensatz dazu sind die Kosten für eine erste Berufsausbildung außerhalb eines Dienstverhältnisses lediglich als Sonderausgaben absetzbar. Dies hat sogar das Bundesverfassungsgericht bestätigt. Details darüber erfahren Sie in unserem Überblick Ausbildungskosten.

ÜBRIGENS
Den privaten Besuch einer Kochschule oder den Sprachkurs für den nächsten Familienurlaub können Sie nicht steuerlich geltend machen, da hier der berufliche Bezug fehlt.

Fortbildungskosten, die Sie absetzen können
Diese Fort- und Weiterbildungskosten können Sie als berufliche Ausgaben in Ihrer Steuererklärung, genauer gesagt in der Anlage N, angeben:

  • Kurs- und Prüfungsgebühren etc.
  • Reisekosten wie die Hin- und Rückfahrt zum Fortbildungsort oder zu einer Lern- und Arbeitsgemeinschaft (wenn Sie sich Vollzeit weiterbilden, können Sie bei Fahrten zur Bildungseinrichtung nur die einfache Fahrt absetzen). 
  • Übernachtungskosten, beispielsweise im Hotel (eine eventuelle Miete können Sie nur absetzen, wenn es sich um einen Zweitwohnsitz handelt).
  • Für Essen und Trinken außer Haus können Sie pauschal Verpflegungskosten von der Steuer absetzen. Welche Verpflegungspauschalen Sie ansetzen können, erfahren Sie in unserem Artikel Verpflegungsmehraufwand – was ist das?.
  • Arbeitsmittel wie Fachbücher oder Schreibmaterial.
  • Den heimischen Arbeitsplatz, wenn Sie die Fort- oder Weiterbildung daheim nach- oder vorbereiten müssen.

Eine Höchstgrenze gibt es nicht.

Nähere Informationen erhalten Sie von Ihrem Steuerberater.

Quelle: Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.

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Eine Fortbildung oder Weiterbildung muss Ihre berufliche Qualifikation fördern – entweder innerhalb Ihres derzeitigen Berufs oder darüber hinaus.

Was sind die Voraussetzungen?

  • Sie haben eine abgeschlossene Ausbildung
  • Eine Fortbildung muss Ihre „berufliche Handlungsfähigkeit erhalten, anpassen, erweitern oder Ihnen ermöglichen, beruflich aufzusteigen".
  • Eine Weiterbildung hingegen kann auch die Umschulung zu einem ganz neuen Beruf sein.

Wie unterstützt der Staat?

  • Sämtliche Kosten für Ihre Fort- oder Weiterbildungen sind als Werbungskosten (über Ihre Anlage N) absetzbar.
  • Für Werbungskosen gibt es (im Gegensatz zu den Sonderausgaben) keine Höchstgrenze.

Welche Kosten senken Ihre Steuern?

  • Kurs- und Prüfungsgebühren
  • Reisekosten zur VDR-Akademie
  • Übernachtungskosten
  • Essen und Trinken außer Haus können Sie pauschal als Verpflegungskosten ansetzen.
  • Arbeitsmittel wie Fachbücher oder Schreibmaterial
  • Der heimische Arbeitsplatz, wenn Sie die Fort- oder Weiterbildung zuhause vor- oder nachbereiten müssen.

 

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Elisa Schmeiser | VDR
Elisa SchmeiserLeitung VDR-Akademie
Christoph Bormann | VDR
Christoph BormannVDR-Akademie