Teilnahme- und Prüfungsbedingungen

Allgemeine Teilnahmebedingungen

1. Anmeldung

Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Teilnahme- und Prüfungsbedingungen der VDRAkademie – Institut für Geschäftsreisemanagement an. Um einen intensiven Wissenstransfer zu ermöglichen, ist die Zahl der Teilnehmer an den einzelnen Seminare begrenzt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

2. Bestätigung

Mit der Bestätigung erhalten Sie eine Rechnung. Bitte beachten Sie das Zahlungsziel. Beachten Sie dabei auch, dass wir bei Rechnungsänderung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25 Euro erheben müssen.

3. Rücktritt durch den Teilnehmer/Stornogebühren

Wenn Sie am gebuchten Termin verhindert sind, können Sie:

  • der VDR-Akademie einen Ersatzteilnehmer nennen.
  • auf einen Ausweichtermin oder -kurs umbuchen (nur einmalig, spätestens drei Werktage vor Beginn). Für die Umbuchung zahlen Sie 15 % des Teilnahmepreises.
  • Ihre Teilnahme stornieren, Sie zahlen dann:
    • 15 % des Teilnahmepreises bei Absage bis sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn,
    • 50 % des Teilnahmepreises bei Absage sechs Wochen bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn,
    • 80 % des Teilnahmepreises bei Absage 13 Tage bis ein Werktag vor Veranstaltungsbeginn,
    • 100 % des Teilnahmepreises bei Absage oder Nichterscheinen am Veranstaltungstag.

Es kann immer etwas Unvorhergesehenes passieren. Damit Sie bei Stornierung oder Abbruch Ihres Seminars bzw. Ihrer Veranstaltung finanziell abgesichert sind, empfehlen wir Ihnen den  zuverlässigen Seminar-Schutz der ERV. Alle Informationen dazu finden Sie auf unserer Informationsseite-Seminarversicherung.

4. Absage durch die VDR-Akademie
Die VDR-Akademie ist berechtigt, Veranstaltungen wegen zu geringer Nachfrage, bzw. Teilnehmerzahl (i.d.R. mind. fünf Teilnehmer) bis spätestens zehn Tage vor Veranstaltungsbeginn abzusagen. Diese Regelung gilt auch kurzfristiger (auch bei bereits bestätigten Seminaren) aus wichtigen oder von der Akademie nicht zu vertretenden Gründen (z.B. Krankheit des Dozenten, höhere Gewalt, o.ä.). Der bereits gezahlte Teilnahmepreis wird auf Wunsch in voller Höhe erstattet oder für ein anderes Seminar gut geschrieben. Darüber hinausgehende Ansprüche, gleich welcher Art, sind ausgeschlossen. Gebuchte Anfahrt (per Bahn oder Flug) und Übernachtung werden nicht erstattet. Die VDR-Akademie behält sich außerdem vor, den Dozenten (z.B. in Krankheitsfällen etc.) durch einen anderen zu ersetzen.

5. Lehr- und Arbeitsunterlagen
Die VDR-Akademie stellt die Lehr- und Arbeitsunterlagen. Der Inhalt der Lehr- und Arbeitsunterlagen ist geistiges Eigentum der VDR-Akademie oder des jeweiligen Referenten. Die Vervielfältigung oder Benutzung der Studien- oder Seminardokumentationen im Gesamten oder in Teilen, die Übersetzung oder jede andere Art von Verbreitung ist nur mit Genehmigung der VDR-Akademie gestattet. Die VDR-Akademie behält sich vor, die Inhalte der Lehr- und Arbeitsunterlagen im Interesse der Teilnehmer zu ändern.

6. Haftung
Falls Ihnen während des Seminars ein von Ihnen mitgebrachter Gegenstand abhanden kommt oder beschädigt wird, können Sie die VDR-Akademie nicht haftbar machen.

7. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Rechtsverhältnisse aus diesem Vertrag ist Frankfurt/Main, der Sitz der VDR Service GmbH. Alle Änderungen oder Abweichungen von diesen Vereinbarungen müssen schriftlich erfolgen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Prüfungsbedingungen CMM-Certified Mobility Manager

Prüfungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Prüfung ist die erfolgreiche Teilnahme an dem entsprechenden Kurs im Rahmen des Studiengangs. Pro Kurs muss eine separate Zertifikatsprüfung abgelegt werden. Die Teilnehmer dürfen keine Mitglieder der Hochschule sein.

Anmeldung, Rücktritt, Nichtteilnahme
Mit der Anmeldung zur Prüfung erkennt der Prüfungsteilnehmer die Prüfungsbedingungen an. Die schriftliche Anmeldung zur Prüfung muss spätestens zwölf Monate nach Beendigung des jeweiligen Kurses erfolgen. Der Prüfungsteilnehmer kann nach der Anmeldung vor Beginn der Prüfung durch schriftliche Erklärung zurücktreten. In diesem Fall gilt die Prüfung als nicht abgelegt. Es gelten die Stornoregelungen in den Teilnahmebedingungen. Erfolgt der Rücktritt nach Beginn der Prüfung oder nimmt der Prüfungsteilnehmer an der Prüfung nicht teil, so gilt die Prüfung als nicht bestanden.

Prüfungsausschuss
Für die ordnungsgemäße Durchführung der Zertifikatsprüfung ist ein Hochschuldozent des Fachbereichs Touristik/Verkehrswesen als Prüfungsvorsitzender verantwortlich. Dieser wird auf Vorschlag der Dekanin oder des Dekans des Fachbereichs Touristik/Verkehrswesen zum Vorsitzenden der Prüfungskommission bestellt. Die Prüfungskommission setzt sich aus dem Vorsitzenden und den Vorstandsmitgliedern des Institute of Business Travel Studies (IBTS) e.V. zusammen. Die Prüfungskommission kann einzelne Aufgaben dem vorsitzenden Mitglied übertragen. Ablehnende Entscheidungen kann nur die Prüfungskommission treffen, soweit noch keine entsprechende Entscheidungspraxis in vergleichbaren Angelegenheiten besteht. 
Die Prüfungskommission bestellt die Prüfenden.

Prüfungsablauf, Wiederholungsprüfung
Zu jedem einzelnen Kurs muss eine separate schriftliche Prüfung abgelegt werden. Diese enthält offene Fragen zu den Inhalten des gewählten Kurses. Die jeweilige Zertifikatsprüfung ist bestanden, wenn die Prüfung mindestens mit der Note „Ausreichend” (4,0) bewertet wurde. Die Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen werden den Teilnehmern schriftlich durch den Vorsitzenden der Prüfungskommission mitgeteilt. Eine nicht bestandene Zertifikatsprüfung kann nach erneuter Anmeldung frühestens zum nächsten Prüfungstermin wiederholt werden. Über die bestandene Prüfung wird eine Zertifikatsurkunde ausgehändigt. Die Zertifikatsurkunde wird von der Präsidentin oder dem Präsidenten der Hochschule Worms und dem vorsitzenden Mitglied der Prüfungskommission unterzeichnet und mit dem Siegel der Hochschule versehen.

Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße
Teilnehmer, die sich einer Täuschungshandlung oder einer erheblichen Störung des Prüfungsablaufs schuldig machen, kann der Prüfungsleiter von der Prüfung vorläufig ausschließen. Über den endgültigen Ausschluss und die Folgen entscheidet die Prüfungskommission nach Anhören des Prüfungsteilnehmers. In schwerwiegenden Fällen, insbesondere bei vorbereiteten Täuschungshandlungen, kann die Prüfung für nicht bestanden erklärt werden. Das Gleiche gilt bei innerhalb eines Jahres nachträglich festgestellten Täuschungen. Der Prüfungsteilnehmer kann von der Teilnahme an weiteren Prüfungen ausgeschlossen werden.