
Es tut sich was, und Unternehmen sollten nicht nur, sondern müssen vor dem Hintergrund verschärfter Klimaschutzgesetze und Anforderungen auf EU-Ebene Transparenz in Ihre Treibhausgas-Emissionen bringen. Dies betrifft auch das Thema geschäftliche Mobilität und das „Pendeln“. Das Gesetz dahinter tritt ab dem 1. Januar 2024 in Kraft und sieht vor das diese Daten digital vorliegen und die Reports in Audits geprüft werden können. Es besteht die Herausforderung belastbare
Die Ermittlung des CO2-Fußabdrucks für die geschäftliche Mobilität stellt die Grundlage für weiterführende Maßnahmen im Unternehmen dar. Nur mit einem ermittelten Status Quo, können Ziele zur Vermeidung von Emissionen gesetzt und bewertet werden.
In diesem Modul wird eine Vorgehensweise beschrieben und vermittelt. Sie erhalten eine Übersicht welche Daten in welcher Qualität benötigt werden für eine belastbaren und auditfähigen CO2 Footprint im Bereich geschäftliche Mobilität