Spezial: Anforderungen und Handlungsbedarf zur aktuellen Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die Einführung der neuen EU-Richtlinien zur Nachhaltigkeitsberichtserstattung zum 01.01.2024 stellt für über 50.000 berichtspflichtige Unternehmen einen Wendepunkt dar. Seit dem 24.Juli 2024 liegt ein Regierungsentwurf für das deutsche CSRD-Umsetzungsgesetz vor. Für ca. 14.500 Unternehmen des Mittelstandes gilt die Berichtspflicht in 2026 für das Jahr 2025! Verschiedene Stakeholder-Gruppen, wie Anbieter und Kunden, werden verpflichtet, die neuen Nachhaltigkeitsanforderungen umzusetzen.
Das konkrete Ziel der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) ist, Unternehmen zur Offenlegung von relevanten, vergleichbaren und verlässlichen Nachhaltigkeitsinformationen zu verpflichten. Dies wird über die Entwicklung und Einführung einheitlicher EU-Standards ESRS (European Sustainability Reporting Standards) zur Nachhaltigkeitsberichterstattung garantiert. Die CSRD-Berichterstattung erfolgt auf Vorstandsebene und muss ergänzend zum Finanzbericht im Rahmen des Lageberichts erfüllt werden.
Sie bekommen einen Einblick in die neuen CSRD Vorgaben und Denk- und Arbeitsweisen, ebenso erhalten Sie wertvolle Hinweise zum Thema Treibhausgasbilanzierung und die diesbzgl. zu erhebenden Daten. Belegt wird dies mit einem Fallbeispiel aus dem „Travel & Mobility Management“ in dem Sie praktische Ansatzpunkte für das weitere Vorgehen für Corporates und Supplier aufgezeigt bekommen.
Das konkrete Ziel der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) ist, Unternehmen zur Offenlegung von relevanten, vergleichbaren und verlässlichen Nachhaltigkeitsinformationen zu verpflichten. Dies wird über die Entwicklung und Einführung einheitlicher EU-Standards ESRS (European Sustainability Reporting Standards) zur Nachhaltigkeitsberichterstattung garantiert. Die CSRD-Berichterstattung erfolgt auf Vorstandsebene und muss ergänzend zum Finanzbericht im Rahmen des Lageberichts erfüllt werden.
Sie bekommen einen Einblick in die neuen CSRD Vorgaben und Denk- und Arbeitsweisen, ebenso erhalten Sie wertvolle Hinweise zum Thema Treibhausgasbilanzierung und die diesbzgl. zu erhebenden Daten. Belegt wird dies mit einem Fallbeispiel aus dem „Travel & Mobility Management“ in dem Sie praktische Ansatzpunkte für das weitere Vorgehen für Corporates und Supplier aufgezeigt bekommen.
Veranstaltungsinhalte
- Was bedeutet CSRD-konforme Nachhaltigkeitsberichterstattung? Welche gesetzlichen Rahmenbedingungen
sind zu beachten, und welche Anforderungen erwarten den Mittelstand ab 2025? - Welche Rolle spielen Stakeholder in der Wertschöpfungskette? Insbesondere, wie tragen Supplier in der vor-und nachgelagerten Wertschöpfung zur nachhaltigen Transformation bei?
- Wie gelingt eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse? Als zentrale Pflichtaufgabe der ESRS: Welche
automatisierten Filter- und Bewertungsprozesse unterstützen dabei? - Was umfasst die Treibhausgasbilanzierung? Welche Kennzahlen sind relevant zur Berechnung des ökologischen
Fußabdrucks, und welche KPIs sollten berücksichtigt werden? - Nachhaltigkeit im Bereich Travel & Mobility: Wie wird dieser Bereich in der unternehmensweiten
Nachhaltigkeitsstrategie integriert? - Transformation und Dekarbonisierungsmaßnahmen: Wie werden identifizierte Maßnahmen umgesetzt, und wie
unterstützt ein geförderter Transformationsplan mein Unternehmen? - Handlungsempfehlungen aus Expertensicht: Welche Maßnahmen sind konkret sinnvoll für Ihre Strategie?
Zielgruppe
- Mitarbeiter die das Themengebiet / Mobilität und Nachhaltigkeit betreuen
- Travel ManagerIn / Mobilitätsmanager
- MitarbeiterInnen mit Tätigkeiten im Bereich Geschäftsreisen
- MitarbeiterInnen aus den Bereichen Finanzen, Personal u. Einkauf
- MitarbeiterInnen von Leistungsanbietern und Firmenreisebüros
- Mitarbeiter die das Themengebiet
Eingeschlossene Leistungen
- Seminardokumentation
- Arbeitsmaterial
Zusatzinfos
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235,00 EUR p.P.
VDR-Mitglieder
260,00 EUR Nicht-Mitglieder
zzgl. gesetzlicher MwSt.
zzgl. gesetzlicher MwSt.
Fachseminar