Sobald sich ein Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen von seiner ersten Tätigkeitsstätte und/oder seiner Wohnung vorübergehend entfernt, übt er eine Auswärtstätigkeit aus und ihm entstehen Reisekosten. Reisekosten sind Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten. Diese können entweder mittels Beleg oder Pauschale abgerechnet werden. Für die verantwortlichen SachbearbeiterInnen im Unternehmen ist es daher unabdingbar, die steuerrechtlichen Grundlagen zu kennen und diese zielgerichtet in der täglichen Arbeit anzuwenden. Durch gezielte Kontrolle und entsprechende Steuerung können anfallende Reisekosten erheblich reduziert und Haftungsrisiken bei Lohnsteueraußenprüfungen vermieden werden.
Das Seminar führt Sie ein in die steuerrechtlichen Grundlagen, damit Sie die Reisekostenabrechnungen auf Richtigkeit prüfen und alle entstandenen Kosten korrekt erstatten können – also auch Bewirtungen und Mahlzeiten im Rahmen des Auslagenersatzes sowie Verpflegungsmehraufwendungen in Form von Pauschalen. Der erste Teil des Lehrgangs sensibilisiert Sie, was Besonderheiten bei Belegen und Unterschiede von Pauschal- und Effektivabrechnung angeht. Und weil die Theorie nur die halbe Miete ist, lernen Sie anhand von praxisnahen Beispielen die korrekte Behandlung von Reisekosten und festigen Ihr Wissen.
Wie gehe ich mit einer gemischten Dienstreise um, ohne dem Unternehmen keinen geldwerten Vorteil zukommen zu lassen? Wann muss der Reisende die entstandenen Kosten als Arbeitslohn versteuern? Was sind die Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung und welche Auswirkungen hat sie auf Kostenerstattung? Was ist zu beachten bei der Firmenwagenüberlassung? Solche und viele weitere Sonderfälle fordern Spezialwissen von den Reisekostenabrechnern und ist Bestandteil des 2ten Moduls.