Zertifizierte/-r Reisekostenspezialist/in (VDR)
Sobald sich ein Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen von seiner ersten Tätigkeitsstätte und/oder seiner Wohnung vorübergehend entfernt, übt er eine Auswärtstätigkeit aus und ihm entstehen Reisekosten. Reisekosten sind Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten. Diese können entweder mittels Beleg oder Pauschale abgerechnet werden.
Für die verantwortlichen SachbearbeiterInnen im Unternehmen ist es daher unabdingbar, die steuerrechtlichen Grundlagen zu kennen und diese zielgerichtet in der täglichen Arbeit anzuwenden. Durch gezielte Kontrolle und entsprechende Steuerung können anfallende Reisekosten erheblich reduziert werden und Haftungsrisiken bei Lohnsteueraußenprüfungen vermieden werden.
Das Konzept
MitarbeiterInnen mit Vorkenntnissen und/oder Erfahrung mit der Reisekostenkontrolle und -abrechnung können sich mit dem Lehrgang „Zertifizierte/-r Reisekostenspezialist/-in (VDR)“ vom VDR zertifizieren lassen.
Der Lehrgang setzt sich aus zwei Modulen zusammen, die steuerrechtliche Grundlagen vermitteln:
- Systematische Einführung in das steuerliche Reisekostenrecht
- Spezialfälle des steuerlichen Reisekostenrechts
Neben ausführlichen Seminarunterlagen gibt es entsprechende Übungsaufgaben, mit denen das erlernte Fachwissen vertieft und gefestigt wird. Das Besondere dabei sind konkrete Beispiele und Aufgaben, die das erlangte Wissen an Praxisbeispielen trainieren und die Kontrolle des eigenen Kenntnisstandes ermöglichen.
Das Ziel
Sie fühlen sich endlich sicher auf dem Gebiet der Reisekostenabrechnung – vor allem, was ganz aktuelle steuerrechtliche Änderungen anbelangt. Sie erledigen die Abrechnung nun fachmännisch, effizient und steuerrechtssicher.

Ihr Vorteil: Abschluss mit Zertifikat
Nach vollständiger Teilnahme an beiden Modulen und erfolgreich absolvierter Prüfung erhalten die Absolventen das Zertifikat „Zertifizierte/-r Reisekostenspezialist/-in (VDR)“.